Datenbrillen im Betrieb: Worauf Sie achten müssenDatenbrillen im Betrieb: Aufnahme, KI und Cloud gezielt freigeben
Das Wichtigste in Kürze
- Datenbrillen benötigen eine Prüfung des konkreten Einsatzes. Eine allgemeine Gerätefreigabe ist dafür zu ungenau.
- Auch eine Live-Auswertung ohne dauerhaft gespeichertes Video kann personenbezogene Daten verarbeiten.
- Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 13. Oktober 2026 eine erste Stellungnahme veröffentlicht. Sie schafft kein neues Gesetz und keine neue Umsetzungsfrist.
- Unser Praxistipp: Entscheiden Sie getrennt über Kamera und Mikrofon, KI-Funktionen sowie die Übertragung an externe Dienste.
Eine Mitarbeiterin möchte bei Wartungsarbeiten beide Hände frei haben und technische Informationen über eine Datenbrille abrufen. Das kann den Arbeitsablauf erleichtern. Vor dem Einsatz sollte jedoch feststehen, was die Brille erfasst und wohin die Informationen gelangen. Im Sichtfeld können neben der Maschine auch Personen, Namensschilder oder Unterlagen liegen.
Was die neue Stellungnahme bedeutet
Der Europäische Datenschutzausschuss, kurz EDSA, beschreibt vorläufig seine Sicht auf Datenschutzfragen bei Smart Glasses. Besonders problematisch ist, dass Außenstehende die Verarbeitung häufig kaum erkennen können. Eine sichtbare Aufnahmeleuchte ersetzt nicht sämtliche erforderlichen Datenschutzinformationen.
Wer datenschutzrechtlich verantwortlich ist, hängt von den tatsächlichen Aufgaben und Entscheidungen der Beteiligten ab. Hersteller und angebundene Dienste können eigene Pflichten haben. Unternehmen sollten deshalb nicht darauf vertrauen, dass der Kauf eines Geräts bereits alle Einsatzfragen beantwortet.
Unser Vorschlag: ein Freigabebogen mit drei getrennten Entscheidungen
Die folgende Vorgehensweise ist eine praktische Umsetzungsempfehlung unseres Datenschutzbüros, kein vom EDSA vorgeschriebenes Formular.
1. Kamera und Mikrofon: Was wird tatsächlich benötigt?
Beschreiben Sie zunächst einen konkreten Arbeitsauftrag. „Unterstützung im Außendienst“ ist dafür zu weit. Besser ist beispielsweise: „Ein beschädigtes Bauteil für die interne Reparaturplanung dokumentieren“.
Prüfen Sie dann am vorgesehenen Gerät:
- Genügt ein einzelnes Foto statt einer fortlaufenden Aufnahme?
- Wird Ton für die Aufgabe überhaupt benötigt?
- Können Beschäftigte die Erfassung sicher starten und stoppen?
- Welche Personen oder Unterlagen könnten unbeabsichtigt erfasst werden?
Halten Sie auch fest, welche Bereiche und Situationen von der Freigabe ausgenommen sind. Lassen sich unnötige Informationen nicht zuverlässig ausschließen, sollte eine andere Arbeitsweise gewählt werden.
2. KI: Welche zusätzliche Funktion wird eingeschaltet?
Eine Dokumentationsfunktion und ein KI-Assistent erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Erfassen Sie deshalb separat, ob Bilder analysiert, Gespräche übersetzt oder Inhalte zusammengefasst werden sollen.
Lassen Sie sich den Ablauf anhand eines Tests erklären. Welche Eingabe wird verarbeitet? Welches Ergebnis entsteht? Welche Zwischendaten fallen an? Prüfen Sie die Antworten anhand der Dokumentation des konkreten Produkts. Der Name einer Funktion sagt noch nicht, welche Verarbeitung dahintersteht.
3. Cloud: Wer erhält die Informationen?
Zeichnen Sie den Weg vom Gerät über das verbundene Telefon bis zu einem möglichen Onlinedienst auf. Fragen Sie den Anbieter nach Empfängern, Speicherorten, Aufbewahrung und einer möglichen Weiterverwendung der Daten.
Klären Sie vor der Freigabe Rechtsgrundlage, Verantwortlichkeiten, erforderliche Verträge und gegebenenfalls Übermittlungen in Drittländer. Eine ungeklärte Anbieterantwort sollte als offener Prüfpunkt sichtbar bleiben. Tragen Sie auch ein, wer diesen Punkt bis wann klärt.
Beispiel: Wartung beim Kunden
Ein fiktiver Handwerksbetrieb möchte Schäden an Anlagen dokumentieren. Im ersten Test zeigt sich, dass die Brille zusätzlich Gespräche im Raum erfasst. Für die Reparaturplanung werden diese nicht gebraucht.
Eine mögliche Verbesserung ist, den Test auf einzelne Bilder des Bauteils zu begrenzen und das Mikrofon zu deaktivieren. Ob das technisch zuverlässig funktioniert, muss am eingesetzten Modell geprüft werden. Auch danach bleiben die rechtliche Prüfung und die Information betroffener Personen erforderlich. Eine Erlaubnis des Kundenunternehmens beantwortet nicht automatisch alle Fragen zu den Daten seiner Beschäftigten.
Typischer Irrtum: „Es wird nichts gespeichert, also gilt kein Datenschutz“
Schon das Erfassen oder Auswerten identifizierbarer Personen kann eine Verarbeitung sein. Eine ausgeschaltete Videospeicherung ist deshalb kein ausreichender Nachweis dafür, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Checkliste vor dem ersten Einsatz
- Konkrete Aufgabe und verantwortliche Person benannt?
- Erlaubte Funktionen und Einsatzorte schriftlich festgehalten?
- Datenwege anhand der Produktunterlagen nachvollzogen?
- Datenschutzprüfung und Information der Betroffenen vorbereitet?
- Einstellungen im Test kontrolliert und dokumentiert?
- Team im Starten, Stoppen und Melden von Problemen geschult?
- Erneute Prüfung bei neuen Funktionen oder Anbieteränderungen vorgesehen?
Gut zu wissen
Eine Freigabe sollte immer die geprüfte Kombination aus Gerät, Anwendung, Einstellungen und Einsatzzweck beschreiben. Neue Funktionen können eine erneute Bewertung erforderlich machen. Weitere arbeitsrechtliche, strafrechtliche oder vertragliche Grenzen bleiben neben dem Datenschutz zu beachten.
Das Datenschutzbüro Rößner unterstützt KMU überregional bei der Prüfung digitaler Arbeitsabläufe, verständlichen betrieblichen Regeln und der Schulung ihrer Beschäftigten. Ergänzende Informationen finden Sie unter KI am Arbeitsplatz und Datenschutzschulungen.
Stand: 16. Oktober 2026. Grundlage: EDSA-Stellungnahme zu Smart Glasses vom 13. Oktober 2026, insbesondere Randnummern 3, 11–19, 20–34, und amtliche Begleitmeldung. Die beschriebenen Freigabeschritte sind eigene praktische Empfehlungen. Eine bestimmte Datenbrille wurde nicht geprüft.