Neue Vorgaben für Fotografen und Kunden ab 2025Neue Vorgaben für Fotografen und Kunden ab 2025

Neue Vorgaben für Fotografen und Kunden ab 2025

Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für die Erstellung und Übermittlung von digitalen Passbildern in Kraft. Diese Änderungen betreffen insbesondere Fotografen, die biometrische Passfotos für die Beantragung von Ausweisdokumenten anfertigen, sowie deren Kunden. Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Sicherheit und den Datenschutz bei der Übertragung von Lichtbildern zu erhöhen und Manipulationen wie Bild-Morphing zu verhindern.

Rechtliche Anforderungen an die Übermittlung von Passbildern

– Digitale Passbilder nur über einen Cloudanbieter mit Sitz in der EU speichern und verarbeiten

– Die Speicherung oder Verarbeitung der Passbilder außerhalb der EU ist ausdrücklich untersagt

– Die Übertragung an die Passbehörde muss Ende – zu – Ende – verschlüsselt erfolgen. Eine Entschlüsselung durch den Cloudanbieter ist nicht zulässig.

– Es dürfen nur zertifizierte Software und Komponenten für die Übermittlung verwendet werden.

Warum sind amerikanische Cloud – Anbieter für Passbilder verboten?

Die Nutzung amerikanischer Cloud – Anbieter ist für die Speicherung und Übermittlung von Passbildern nicht erlaubt – selbst dann nicht, wenn sich die Server in der EU befinden. Der Grund: Der US Cloud Act verpflichtet amerikanische Anbieter, auf Anordnung US – Behörden Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewähren, auch wenn diese physisch in Europa liegen. Dies widerspricht den Anforderungen der DSGVO, die einen umfassenden Schutz personenbezogener Daten und eine Datenverarbeitung ausschließlich innerhalb der EU vorschreibt. Die Gefahr eines unbefugten Datenzugriffs durch Dritte außerhalb der EU macht den Einsatz von US – Cloud-Diensten für Passbilder unzulässig.

Empfehlung für Kunden:

– Fotografen vorher fragen, ob das Passbild in einer zertifizierten EU-Cloud gespeichert und übermittelt wird.

– auch darauf achten, dass Sie einen Data – Matrix – Code erhalten, der für die Beantragung des Ausweises wichtig ist.

– Keine Übermittlung Ihrer biometrischen Daten über unsichere oder nicht zertifizierte Dienste akzeptieren.

– darauf achten, dass der Fotograf ausschließlich europäische Anbieter nutzt und keine amerikanischen Cloud – Dienste verwendet.

Hinweise für Fotografen:

– Biometrisches Passbild nach den aktuellen Vorgaben aufnehmen.

– Passbild ausschließlich in eine EU-Cloud hochladen.

– darauf achten, dass die Übertragung sicher erfolgt.

– Keine Speicherung oder Verarbeitung der Bilder außerhalb der EU zulassen.

– Dem Kunden einen Data – Matrix – Code zur Vorlage bei der Behörde überlassen.

– Ausschließlich zertifizierte Software für die Übertragung verwenden.

– Keine amerikanischen oder anderen nicht – europäischen Cloud – Anbieter nutzen – auch dann nicht, wenn diese Server in der EU betreiben.