Datenschutz ist Vertrauenssache!

Guter Datenschutz fördert die Übersicht und gibt klare Strukturen. Sie erhalten durch uns wertvolle Hilfe durch Beratung und sinnvolle Vorschläge. Wir sagen nicht einfach „Nein“, sondern suchen Alternativen! Unsere Ansätze sind selbst erprobt und haben den Praxistest bestanden. Aus diesem Grunde ist Teamwork mit einem Datenschutzbeauftragten eine sehr persönliche Angelegenheit und geht nicht vom Schreibtisch aus. Wir wollen die Gesichter sehen und kennen und verstehen uns als Teil des Teams.

Als Anwalt im IT Recht kann ich eine umfassende Bewertung auch Ihrer Webseiten vornehmen. Wir verfolgen daher einen umfassenden Ansatz. Außerdem gibt es viele Schnittstellen zum Arbeitsrecht, so dass ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zwei Zertifizierungen auch hier eine wertvolle Unterstützung bieten kann.

Über viele Jahre hinweg konnten wir aufgrund vieler unterschiedlicher Branchen wertvolle Erkenntnisse sammeln und betreiben den Datenschutz unter sehr pragmatischen Gesichtspunkten. Wir zeigen auch in Schulungen auf, dass Datenschutz auch Spaß machen kann! Die notwendige Portion Humor und Leichtigkeit bringen wir außerdem mit und haben es bisher schon immer verstanden, komplizierte Zusammenhänge einfach zu erklären und sich auch manchmal der Bildersprache zu bedienen.

Wer kann als Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden?

Das Unternehmen kann eigene Mitarbeiter (interne DSB) einsetzen oder auch externe DSB. Das Gesetz erlaubt beides, setzt aber unbedingt die vorhandene und erforderliche Fachkenntnis auf diesem Gebiet voraus.

Interne DSB müssen also entsprechend viele Fachlehrgänge und Fortbildungen besuchen, damit sie der Aufsichtsbehörde gegenüber den Nachweis erbringen können. Zudem haben interne Datenschutzbeauftragte einen besonderen Kündigungsschutz.

Wer darf intern nicht als DSB bestellt werden?

Nicht bestellt werden dürfen Mitglieder der Geschäftsführung, IT-Administratoren, leitende Angestellte, eigene Rechtsabteilungen, am besten auch keine Betriebsratsmitglieder u.a. Zudem ist der interne DSB in dem erforderlichen Umfang von seiner sonstigen Arbeitsverpflichtung freizustellen. Die Kosten für die erforderlichen Lehrgänge können beträchtliche Ausmaße einnehmen.

Welchen Vorteil hat ein extern bestellter DSB?

Ein externer Datenschutzbauftragter bringen die erforderliche Fachkunde bereits mit, muss diese selbstverständlich ebenfalls auf Verlangen der Aufsichtsbehörde nachweisen können. Das Unternehmen hat daher keine Kostennachteile durch Schulungen oder Freistellungen eigener Mitarbeiter. In kleinen und mittleren Unternehmen dürfte ein externer DSB sicherlich die sinnvollere und günstigere Variante sein.

Man muss als DSB wissen, welche Fragen zu stellen sind!